Arten der Betreuungsangebote
Betreuungsangebote werden in Form einer Betreuung unmittelbar nach dem Unterricht (Betreuungsangebot I) und bei Bedarf als Nachmittagsbetreuung (Betreuungsangebot II) mit der Möglichkeit einer Mittagsverpflegung angeboten.
Höhe des zu zahlenden Beitrages
Die Elternbeiträge für die beiden Ganztagsschulen in Osthofen und Westhofen, sowie für die Grundschulen in Bechtheim, Dittelsheim-Heßloch und Gundersheim finden Sie in der entsprechenden Satzung unseres Schulträgers, der Verbandsgemeinde Wonnegau.
Befreiung vom Elternbeitrag
Für Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II) oder nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) haben, besteht für das Betreuungsangebot I die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Befreiung der Elternbeiträge.
Entsprechende Anträge können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau und Frau Faulhaber (Standort Westhofen, Zimmer 10) gestellt werden.
Für das Betreuungsangebot II besteht keine Möglichkeit einer Befreiung von den Elternbeiträgen.
Abmeldung
Die Abmeldung vom Betreuungsangebot muss schriftlich erfolgen und ist der Verbandsgemeindeverwaltung Wonnegau zuzuleiten. Sie kann jedoch auch direkt in der Schule abgegeben werden.
Essensgeld
Die Kosten für eine Mittagsverpflegung werden bei Inanspruchnahme zum Selbstkostenpreis berechnet.
Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen, so dass für das Essen kein Eigenanteil zu zahlen ist.
Download
Externer Link: Satzung über Betreuungsangebote an den Grundschulen Bechtheim, Dittelsheim-Heßloch und Gundersheim